EuGH: Einbinden fremder Videos nicht länger illegal

„Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Setzen eines framenden Links keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Der Beschluss beende einen jahrelangen Rechtsstreit im Sinne der Netzfreiheit, so die beteiligte Kanzlei. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass framende Links, wie etwa auf ein Youtube-Video bei Facebook, keine Urheberechtsverletzung darstellen. Das gab die Kanzlei Knies & Albrecht bekannt, die an dem Beschluss beteiligt war. Es handele sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne der Richtlinie zur Informationsgesellschaft, solange sich die Wiedergabe nicht an ein neues Publikum wende und keine andere Wiedergabetechnik einsetze.“

Quelle/Mehr lesen: Europäischer Gerichtshof: Framende Links sind keine Urheberrechtsverletzung – Golem.de.

Die Entscheidung ist >>>hier veröffentlicht.

European_Court_of_Justice_-_Luxembourg_(1674586821)

Foto: Cédric Puisney. Quelle: Wikipedia

Was ist ein „framender Link“? Es geht um das Einbinden eines fremden Videos auf einer Internetseite. frame = Rahmen. Sie rahmen mit Ihrer Seite fremdes Urheberrecht ein, nämlich z.B. das Video, auf das Sie verlinken. Das, sagt der Europäische Gerichtshof, ist nun nicht mehr länger eine Urheberrechtsverletzung. Richtig, denn es ist ein Zitat des Originals, und nicht dessen Verletzung. Festgemacht hat das der EuGH bemerkenswerter Weise daran, dass sich diese Wiedergabe (man spricht auch von „framing“) an dasselbe Publikum wende und keine andere Wiedergabetechnik einsetze. So kann man es auch sagen, und so muss man es von nun an auch sagen, um mit seiner Argumentation unter Heranziehung des Europäischen Gerichtshofs erfolgreich zu sein!

Das ist ein geframtes Video: