Gebührenordnung

für den Flugplatz Wiener Neustadt OST – LOAN

Betreiber: Diamond SFCA Flugplatzbetriebs GmbH, N. A. Otto Straße 5, 2700 Wiener Neustadt
Geschäftsführung: Herr Harald Ullmann
FN 171520k

Generelle Informationen betreffend anfallender Gebühren

Die Bezahlung aller von der Diamond SFCA Flugplatzbetriebs GmbH in Rechnung gestellten Gebühren oder Bezahlung von Treibstoffen ist möglich mittels:

  • Barzahlung 
  • Bezahlung mit Bankomat- oder Kreditkarten (Visa & Mastercard)
  • Bezahlung per Rechnung / Überweisung
  • Bankeinzug 

Wir behalten uns vor, die jeweilige Zahlungsart entsprechend zu ändern oder auf Vorauszahlung von Gebühren zu bestehen. Bei nicht Bezahlung von Gebühren trotz Aufforderung, behält sich der Flugplatzbetreiber vor das betreffende Luftfahrzeug und den jeweiligen Halter bis zur Begleichung aller offenen Gebühren vom Betrieb auszuschließen.
Grundlage zur Berechnung der Lande- und Abstellgebühren ist das maximale Abfluggewicht des Luftfahrzeuges.
Alle nachstehend angeführten Tarife beinhalten sofern nicht gesondert angeführt 20% Mehrwertsteuer.

Erklärungen:

ECET (Liste für Wien lt. Aufstellung der Austro Control) 

Abkürzungen:
BZEW – Betriebszeitenerweiterung
FBL – Flugplatzbetriebsleitung
GÜV – Grenzüberflugverordnung
LFZ – Luftfahrzeug
MTOW – Max. Takeoff Weight (maximales Abfluggewicht)
MwSt. – Mehrwertsteuer
SFCA – Sportfliegerclub Austria

                    Gebührenordnung Flugplatz Wiener Neustadt-Ost (LOAN)       

1.Landegebühren / Flugplatznutzungsgebühr

1.1 Allgemeines

Für Landungen von Luftfahrzeugen haben der Luftfahrzeugführer oder in Folge der Halter des Luftfahrzeugs ein Entgelt (Landegebühr) nach Maßgabe dieser Gebührenordnung zu entrichten.

Die Landegebühren sind unterteilt in verschiedene Stufen wie: 
✓ Tagtarif 
✓ Nachttarif
✓ Schultarif 
Des Weiteren erfolgt eine Aufteilung nach Luftfahrzeugart in mehreren Gewichtsstufen. 

Von Landegebühren befreit sind folgende Luftfahrzeuge:
✓ Luftfahrzeuge des Österreichischen Bundesheeres
✓ Luftfahrzeuge der Polizei
✓ Luftfahrzeuge der Austro Control
✓ Luftfahrzeuge die in LOAW (Basis Christophorus) stationiert sind
✓ Luftfahrzeuge welche eine Notlandung durchführen mussten, wenn eine entsprechende Meldung an die Austro Control gemacht wurde. Gilt nicht für Sicherheits- oder Ausweichlandungen.

1.2 Landetarife während der normalen Betriebszeit (08:30 Uhr Lokalzeit bis Betriebsschluss)

Hier gilt der Tagtarif. Verrechnet wird jede Landung.
Dies gilt auch für das Aufsetzen und Durchstarten (touch and go) Auskünfte über Vergünstigungen bzw. Aktionen erhalten sie von der Flugplatzbetriebsleitung.

Für Durchstartmanöver, also Anflüge bei denen die Piste nicht berührt wird, wird für jedes zweite Durchstartmanöver eine Landung in Rechnung gestellt. Ausnahmen: Wetterbedingte Einflüsse (z.B. schlechte Sicht, starker Wind) Verkehrsbedingte Einflüsse (z.B. blockierte Landebahn, Abstände zu anderen LFZ) Sonstige begründbare Einflüsse

Anmerkung:  Ausnahmegründe sind danach immer mit dem diensthabenden Betriebsleiter abzusprechen. Die Akzeptanz zur Kostenfreiheit liegt in dessen Ermessen.

Für Trainingsflüge mit Helikoptern kann für Schwebeübungen mit mehreren Landungen eine Sondervereinbarung mit dem diensthabenden Betriebsleiter vereinbart werden.

1.3 Ermäßigte Tarife – Schullandetarif

Die Möglichkeit einen Schullandetarif in Anspruch zu nehmen haben alle Flugschüler die Landungen im Rahmen einer Grundschulung, entweder begleitet, beaufsichtigt oder beauftragt durch einen Fluglehrer durchführen.

Weiterbildungsflüge wie etwa Ausbildungsflüge für CPL, IFR, Fluglehrerausbildung oder ähnliches fallen nicht unter die Grundschulung.

Für Landungen welche außerhalb der normalen Betriebszeiten erfolgen gibt es keinen Schullandetarif.

Voraussetzungen zur Verrechnung eines Schultarifes sind:

Flugschüler/in von in LOAN ansässigen Ausbildungsorganisationen

Vorlage eines gültigen Schülerkennzeichens. Dieses ist von der auszubildenden Stelle rechtzeitig (mindestens 2 Tage vor dem praktischen Ausbildungsbeginn) schriftlich bei der Betriebsleitung zu beantragen. Ein Schülerkennzeichen hat ein Ablaufdatum, es wird in der Regel auf 1 Jahr ausgestellt. Wird ein längerer Ausbildungszeitraum benötigt liegt es in der Pflicht der auszubildenden Stelle, rechtzeitig und schriftlich eine Verlängerung zu beantragen die dann individuell vereinbart werden kann. 

Flugschüler/in von nicht in LOAN ansässigen Ausbildungsorganisationen

Voraussetzung um einen Schullandetarif zu erhalten ist, dass der Turm bereits im Anflug per Funk darauf hingewiesen wird das es sich um einen Schulflug (Grundschulung) handelt.

Sollten obige Voraussetzungen nicht erfüllt sein gibt es keinerlei Anspruch auf nachträglich eingereichte Schullandetarife.

Abgeschlossene Grundschulung:

Schülerermäßigungen verlieren mit Ausstellung einer Pilotenlizenz in jedem Fall ihre Gültigkeit.

Die Meldung zum Abschluss der Ausbildung ist ehestmöglich an die Diamond SFCA Flugplatzbetriebs GmbH in schriftlicher Form zu übermitteln.  Die Benachrichtigung kann vom Flugschüler, Fluglehrer oder dem Ausbildungsbetrieb eingebracht werden. 

Bei Nichteinhaltung des Abmeldevorgangs werden folgende Schritte eingeleitet:

Nachträgliche Verrechnung der Differenz zum jeweilig passenden Landetarif des Luftfahrzeuges.

1.4 Nachtlandetarif – Landen nach Betriebsschluss

Landungen zwischen Betriebsschluss und 22:00 Uhr Lokalzeit, sind Landungen außerhalb der normalen Betriebszeit des Flugplatzes und werden zum Nachtlandetarif verrechnet. Somit sind sämtliche Nachtlandungen nur in Verbindung mit einer Betriebszeitenerweiterung möglich. (Siehe Seite Punkt 3.2.)

Bitte beachten sie, dass bei Nachtflügen jeder Anflug mit einer Landung verbunden sein muss. Überflüge, Durchstartmanöver jeder Art werden als Landung verrechnet auch wenn keine Bodenberührung stattfindet. Das heißt für die Verrechnung werden neben der Anzahl der Landungen auch die Durchstartmanöver herangezogen. Bei Nachtlandungen kann auch kein Schullandetarif in Anspruch genommen werden.

1.5 Tarifaufstellung

Motor- bzw. Turbinengetriebene Luftfahrzeuge, Jets, Motorsegler und Ultraleichtluftfahrzeuge

GewichtWährend der BetriebszeitenAußerhalb der BetriebszeitenAngemeldete Schüler
bis 800 kg€ 16,00€ 28,00€ 12,00
801 – 1.300 kg€ 25,00€ 34,00€ 18,00
1.301 – 1.500 kg€ 29,00€ 45,00€ 23,00
1.501 – 2.000 kg€ 42,00€ 55,00x
Aufschlag pro weitere 100 kg€ 2,30€ 3,90x

Helikopter, Gyrokopter

GewichtWährend der BetriebszeitenAußerhalb der Betriebszeiten
bis 800 kg

801 – 1.100 kg
€ 24,00

€ 36,00
€ 30,00

€ 45,00
1.100 – 1.500 kg€ 52,00€ 65,00
1.501 – 2.000 kg€ 65,00€ 82,00
Aufschlag pro weitere 100 kg€ 3,30€ 4,30

Segelflugzeuge

Segelflugzeuge € 5,00

Alle angeführten Preise gelten pro Landung und beinhalten 20% Mehrwertsteuer

1.6 Ballon Starts/Landungen Tarifaufstellung

Start bzw. Landungen von Gas- oder Heiß Luftballonen am Flugplatzgelände bedürfen einer vorherigen Absprache mit der Flugplatzbetriebsleitung. Die Gebühr dafür wird dann gesondert vereinbart.

2.Abstellgebühren

2.1 Allgemeines

Die Diamond SFCA Flugplatzbetriebs GmbH kann keine Hangarplätze zur Verfügung stellen, wir sind aber gerne bei der Vermittlung zu privaten Hangarbetreibern behilflich. Die Vermittlungsgebühr beträgt eine ab 4 Stündigen Park Einheit gemäß Tarifaufstellung 2.2 der jeweiligen Gewichtskategorie.

Für das Abstellen (Parken) von Luftfahrzeugen haben der Luftfahrzeugführer oder in Folge der Halter des Luftfahrzeugs ein Entgelt (Abstellgebühr) gemäß Tarifaufstellung 2.2 zu entrichten.

Abstellgebühren fallen für alle Luftfahrzeuge an, wenn diese auf Abstellflächen der Diamond SFCA Flugplatzbetriebs GmbH abgestellt werden und den Flugplatz nicht am Tag der Ankunft innerhalb
von 4 Stunden wieder verlassen.
Das gilt auch für Luftfahrzeuge welche auf einem anderen Weg (z.B. Straßentransport) zum Flugplatz gebracht wurden wie auch anderen Gegenständen oder Objekten wie z.B. Anhängerfahrzeuge welche nach Vereinbarung abgestellt werden.

Ausnahmen von der Abstellgebühr: 
Landegebührenbefreite LFZ gemäß 1.1 LFZ die zur Wartung zu der Diamond Aircraft Werft oder URBE AERO kommen und auf deren Abstellflächen parken.

2.2 Tarifaufstellung 

GewichtAb 4 Stundenpro Monat
bis 800 kg€ 9,00€ 150,00
bis 1.300 kg€ 11,00€ 180,00
bis 1.500 kg€ 15,00€ 210,00
bis 2.000 kg€ 18,00€ 230,00
Aufschlag zu 2.000 kg pro weitere 100 kg€ 1,00€ 15,00

 3. Gebühren für Zusatzdienste

3.1 Allgemeines

Für Zusatzdienste haben der Luftfahrzeugführer oder in Folge der Halter des Luftfahrzeugs ein Entgelt nach Maßgabe dieser Gebührenordnung zu entrichten.

Unter Zusatzdienste fallen:

  • Betriebszeitenerweiterung
  • Servicegebühr für kurzfristig beantragte Betriebszeitenerweiterung
  • Handlinggebühr
  • Übermittlungsgebühr für die Meldung von Aus- bzw. Einflug (gemäß Grenzüberflugverordnung)
  • Infrastrukturentgelt

3.2 Betriebszeitenerweiterung

3.2.1 Allgemeines zur Betriebszeitenerweiterung

Zeitrahmen für eine Betriebszeitenerweiterung: Täglich ab 07:00 Uhr früh bis spätestens 22:00 Uhr am selben Tag. (Zeitangabe: Lokalzeit) Die Verrechnung erfolgt pro LFZ. 

Die Betriebszeitenerweiterung bzw. eine eventuelle Servicegebühr ist auch für die Koordination mit den Behörden im Rahmen der Grenzüberflugordnung zu berücksichtigen und umfasst in der Regel 30 Minuten vor dem geplanten Start bzw. der Landung. 

Eine Betriebszeitenerweiterung ist für alle Leistungen welche außerhalb der normalen Betriebszeiten anfallen notwendig, eine schriftliche Meldung (per Mail oder Fax) muss mittels Anmeldeformular
(siehe http://www.loan-airport.at), gut lesbar an die Flugplatzbetriebsleitung übermittelt werden.
Informieren sie sich bitte nach der Übermittlung, ob Ihre Anmeldung die Flugplatzbetriebsleitung erreicht hat.

Generell muss die Betriebsbereitschaft des Flugplatzes gegeben sein. Diese legt der jeweils diensthabende Flugplatzbetriebsleiter- bzw. Stellvertreter ohne Verpflichtung am Flugtag fest. Für eine nicht zu Stande gekommene Betriebsbereitschaft, aus welchem Grund auch immer, übernimmt der Flugplatzhalter keinerlei Haftung und es besteht kein Rechtsanspruch auf dieses Service. Das Wetterrisiko trägt der Pilot. 

Zur Anmeldung für eine Betriebszeitenerweiterung gelten folgende Fristen

Start oder Landung vor 08:30 Uhr (Lokalzeit) sowie nach Betriebsschluss

Die Anmeldung hat bis spätestens 14:00 Uhr (Lokalzeit) am Tag vor dem Flug zu erfolgen.
Kostenfreie Stornierungen sind bis spätestens 30 Minuten vor Betriebsschluss am Tag vor dem Flug möglich, danach ist die volle Gebühr gemäß angemeldeter Zeit zu entrichten.
Ein Start vor 07:00 Uhr (Lokalzeit) ist aus Lärmschutzgründen nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf einer vorherigen Absprache mit der Flugplatzbetriebsleitung LOAN

Verrechnet wird wie angefragt!

3.2.1.1 Storno

Storno Bedingungen:
Für Betriebszeitenerweiterung die nicht rechtzeitig storniert werden fallen folgenden kosten an.

Frühabflug:
Eine Stornierung bis am Vortag 30 Minuten vor ECET ist kostenlos möglich.
Danach werden 100% der angefragten Betriebzeitenerweiterung verrechnet.
Nach Betriebsende bzw. bei nicht in Anspruchnahme wird der volle Betrag verrechnet.

Spätankunft/Spätabflug:
Eine Stornierung bis 14:00 Uhr Lokalzeit am gleichen Tag des Fluges ist kostenlos möglich.
Bis 30 Minuten vor ECET werden 50% der angefragten Betriebzeitenerweiterung verrechnet.
Danach 100% der Betriebzeitenerweiterung auch bei nicht in Anspruchnahme wird die Volle angefragte Erweiterung verrechnet.
Verrechnet wird wie angemeldet.

3.2.2 Tarifaufstellung

MORGENS VOR 08:30 Uhr Lokalzeit

08:00 bis 08:30 Uhr Lokal€ 80,00
07:00 bis 08:30 Uhr Lokal€ 230,00
06:30 bis 08:30 Uhr Lokal€ 330,00
06:00 bis 08:30 Uhr Lokal€ 450,00
Vor 06:00 Uhr pro 30 Minuten zuzüglich€ 180,00

ABENDS NACH Betriebsschluss Lokalzeit

ECET +15 Minuten€ 40,00
ECET +1 Stunde€ 90,00
ECET +2 Stunden€ 220,00
 ECET +3 Stunden€ 360,00
Für jede weitere Stunde zuzüglich€ 180,00

3.3   Servicegebühr

Für sämtliche Starts und Landungen sowie Leistungen (GÜV, Betankung) außerhalb der Betriebszeiten für die keine fristgerechte Anmeldung eingelangt ist, wird neben den üblichen Gebühren zusätzlich eine Servicegebühr eingehoben.

Servicegebühr pro Kennzeichen und Stunde€ 100,00

3.4 GÜV-Übermittlungsgebühr 

Aus- bzw. Einflugmeldung gemäß Grenzüberflugverordnung. Eine Anmeldung zur Zoll und/oder Passkontrolle ist in schriftlicher Form, gut Lesbar, am besten per Fax, durchzuführen. Die Anmeldefrist beträgt Minimum 1 Stunde vor dem Start oder der Landung in LOAN. Bei Anmeldungen welche per email gesendet werden sind folgende Punkte zu beachten:

Das Formular muss bei Ausdruck das entsprechende Format wie das Original haben welches auf der Homepage unter GRENZÜBERTRITTSFORMULAR einsehbar und ausdruckbar ist. Falsche oder nicht leserliche Formulare werden von den Behörden nicht akzeptiert.

 Gebühr pro zu Übermittelnden Formular€ 8,00

3.5 Infrastrukturentgelt

3.5.1 Allgemeines

Für alle An- und Abflüge Richtung GESGI wird das Infrastrukturentgelt verrechnet.

3.5.2 Tarifaufstellung

InfrastrukturentgeltTarif
bis 1.500 kg MTOW€ 15,00
1.501 – 3.000 kg MTOW€ 30,00
Ab 3.001 kg MTOW€ 60,00

3.6 Handlinggebühr  

Handlinggebühr auf Anfrage und Verrechnung nach Aufwand

3.7 Treibstoffe

Die Preise für den Treibstoffverkauf durch die Diamond SFCA Flugplatzbetriebs GmbH variieren logischerweise.
Die aktuellen Treibstoffpreise sind an den entsprechenden Zapfsäulen ersichtlich und auf der Website der Diamond SFCA Flugplatzbetriebs GmbH einsehbar. Im Zweifelsfall gelten die Preise an der Zapfsäule. Treibstoffe sind sofort nach der Betankung zu bezahlen. Ausgenommen sind Kunden mit Tankschlüssel und Kunden mit denen eine Zahlung auf nachträgliche Verrechnung vereinbart wurde.

3.7.1 Tankstelle

Die Tankstelle steht zur Selbstbetankung während unserer Flugplatzbetriebszeiten jederzeit zur Verfügung.
Betankungen für welche das Flugplatzpersonal benötigt wird, sind von 09:00 bis ECET – spätestens jedoch bis 18:00 Uhr Lokalzeit möglich.
Wenn ECET vor 18:00 Uhr dann gilt ECET als späteste Lokalzeit für Betankungen durch das Personal.
Wenn ECET nach 18:00 Uhr, dann bis spätestens 18:00 Uhr Lokalzeit.
Betankungen durch das Flugplatzpersonal außerhalb dieser Zeiten sind nur mit einer Betriebszeitenerweiterung möglich und müssen fristgerecht angemeldet werden. Für spätere Anmeldungen wird ein Servicegebühr-Entgelt für die Kurzfristigkeit verrechnet.

3.8 Manipulations Gebühr

3.8.1 ALLE SONSTIGEN TÄTIGKEITEN IM RAHMEN DER BETRIEBSSICHERHEIT

pro Einsatzleiter und Stunde€ 100,00
pro KFZ€ 60,00

3.8.2 Rechnungslegung

Rechnungen die nicht „Standard“ mäßig ausgestellt
werden können und einer Nachbeabeitung bedürfen,
und somit einen erheblichen Mehraufwand darstellen –
PRO RECHNUNG
€ 15,00

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