#63 Corona und die Arbeitszeit

Laut Kollektivvertrag dürfen die für die Arbeit verpflichtenden Tests während der Arbeitszeit unter Fortzahlung des Entgelts durchgeführt werden. Sogar die An- und Abreisezeit gilt als Arbeitszeit.

Zum Glück betrifft diese Testpflicht in erster Linie Institutionen, die nicht privatwirtschaftlich sondern öffentlich geführt werden, denn für die Privatwirtschaft würde das ja bedeuten, dass jeder Mitarbeiter wöchentlich für ca. 2 Stunden freigestellt werden muss, auf Kosten des Arbeitgebers.

Die Frage ist jetzt nur, wie das mit den Pendlern gehandhabt wird? Machen die das in ihrer Freizeit? Gibt es hier ein Abkommen mit den anderen Ländern? Nutzen sie die Teststationen im Ausland? Bezahlen müssen sie die Tests – zumindest in den Apotheken – selber, so viel steht fest. Fragen über Fragen, aber bestimmt wird bald eine Hotline eingerichtet, die diese Fragen beantwortet. Jene Nummer, die gewählt werden kann, wenn man als über 65-jährige Personen die Gratis-FFP2-Maske noch nicht erhalten hat, sollte ja jetzt irgendwann wieder frei sein, oder?

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