2. Photovoltaik-Ausschreibung: Zuschlagswert bei 8,49 Cent pro Kilowattstunde

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Für 32 der 33 bezuschlagten Gebote in der zweiten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist eine Zweitsicherheit fristgerecht hinterlegt worden. Damit gibt es kein Nachrückverfahren und die Bundesnetzagentur veröffentlichte am Mittwoch die endgültigen Ergebnisse. Der endgültige Zuschlagswert liegt demnach bei 8,49 Cent je Kilowattstunde. Da diesmal das uniform-pricing-Modell zum Einsatz kam, erhalten alle Bieter diesen Einheitspreis, unabhängig von ihrem abgegeben Gebot. Wie bereits zuvor berichtet, lagen die abgegebenen Gebote zwischen 1,0 und 10,98 Cent je Kilowattstunde; der mengengewichtete, durchschnittliche Gebotswert habe bei 8,65 Cent je Kilowattstunde gelegen. Der Durchschnitt der gebotenen Förderhöhe aller bezuschlagten Gebote lag nach Angaben der Bundesnetzagentur bei 7,82 Cent je Kilowattstunde.

"Schon in der ersten Ausschreibungsrunde haben wir relativ niedrige Preise gesehen. Das Preisniveau der zweiten Runde liegt noch darunter. Die Reaktion der Bieter auf den hohen Wettbewerbsdruck in der ersten Ausschreibungsrunde haben zu durchgehend niedrigeren Gebotswerten geführt. Nun beobachten wir gespannt, wie die Realisierung der Projekte vorangeht", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Experten wie die Berliner Rechtanwältin Margarete von Oppen machen hingegen das Preisbildungsverfahren dafür verantwortlich, dass es zu so niedrigen Gebotswerten gekommen ist. Das uniform-pricing-Modell lade geradezu zur Zockerei ein und diese habe es in der zweiten Runde auch gegeben. „Wenn das Ziel ist, die Bieter in einen möglicherweise ruinösen Preiskampf zu treiben, dann ist es sicher das Richtige. Aber wenn man einen Photovoltaik-Zubau zu fairen Konditionen will, dann halte ich das Verfahren für ungeeignet.“, so die Einschätzung von Margarete von Oppen im pv magazine-Interview. „Es wurden offensichtlich auch strategische Gebote abgegeben, die nicht den wahren Grenzkosten der Freiflächenanlage entsprechen“, heißt es im Hintergrundpapier der Bundesnetzagentur. Sie nennt allerdings keine Anzahl der als strategisch anzusehenden Gebote.

Der Einheitspreis von 8,49 Cent je Kilowattstunde liegt deutlich unter dem Durchschnittswert von 9,17 Cent je Kilowattstunde aus der ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Er ist aber auch deutlich niedriger als die bis zum 1. September 2015 geltenden Förderhöhe von 8,93 Cent je Kilowattstunde. Seither werden Photovoltaik-Freiflächenanlagen nur noch gefördert, wenn sie erfolgreich an einer Ausschreibungsrunde teilgenommen haben.

Zur Auswertung der zweiten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde schreibt die Bundesnetzagentur noch, dass das kleinste erfolgreiche Gebot für eine Freiflächenanlage mit einem Megawatt Leistung war. Zwei der ursprünglich 33 bezuschlagten Gebote seien auf eine Anlagenerweiterung ausgerichtet gewesen. Mit Blick auf die regionale Verteilung ergab sich, dass 13 Zuschläge für Photovoltaik-Anlagen mit 53,6 Megawatt in Brandenburg vergeben worden seien; gefolgt mit 5 Zuschlägen und 39,5 Megawatt in Bayern. Bereits in der ersten Runde war ein Großteil der Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern erteilt worden. Die Bieter haben nun bis zu 24 Monate Zeit, ihre Anlagen zu realisieren.

Insgesamt seien 55 Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 213 Megawatt Gesamtleistung für Standorte abgegeben worden, für die schon in der ersten Runde geboten worden sei. Bei der überwiegenden Zahl dieser Gebote habe es sich auch um den gleichen Bieter gehandelt, so die Auswertung der Bundesnetzagentur. In der zweiten Ausschreibungsrunde waren 136 Gebote bei der Bonner Behörde mit einer Gesamtleistung von 558 Megawatt eingegangen. 15 Gebote mit einem Volumen von 33 Megawatt seien wegen Formfehlern ausgeschlossen worden. Die ausgeschriebene Menge von 150 Megawatt sei damit mehr als dreifach überzeichnet gewesen.

In diesem Jahr wird es noch eine dritte Pilotausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geben. Stichtag für die Gebote ist dann der 1. Dezember. Das Volumen dieser Runde liegt dann bei 200 Megawatt. Die Zuschlagshöhe wird erneut nach dem uniform-pricing-Modell ermittelt. Erst in der vierten Runde mit Stichtag 1. April 2016 wird die Bundesnetzagentur wieder zum pay-as-bid-Verfahren zurückkehren. (Sandra Enkhardt)

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