Gurtpflicht bei Schleppern: sinnvoll oder sinnlos?

Anschnallen im Traktor soll Pflicht sein – ja oder nein? Bei dieser Frage scheiden sich die Geister der Schlepperfahrer. Kurios: Eine ähnliche Diskussion gab es vor einigen Jahrzehnten schon einmal. Ein Rückblick:

Anschnallen

Anschnallpflicht bei PKW

Groß war der Aufschrei, als es ab Januar 1974 hieß: Der Einbau eines Dreipunktgurts bei Neuwagen ist ab sofort für die Vordersitze Pflicht! Viele PKW-Fahrer waren skeptisch oder fühlten sich gar in ihrer Freiheit eingeschränkt. Noch dazu kam: Ab August 1984 gab es für nicht angeschnallte Autofahrer dann ein saftiges Bußgeld. Gar nicht witzig, dachten sich so einige, wie dieser Beitrag rückblickend zeigt:

Viele Menschen hingegen wissen heutzutage kaum, dass das Anschnallen im Auto nicht immer eine Selbstverständlichkeit war. Beim Fahren landwirtschaftlicher Maschinen – allen voran dem Schlepper – erleben also lediglich die, die sich erinnern, hier vielleicht einen Nostalgiemoment.

Sicherheitsgurte im Schlepper

Wer sich in den Kabinen von Schleppern neueren Baujahres umsieht, findet eigentlich beinahe ausnahmslos Beckengurte vor. Eine Anschnallpflicht jedoch besteht bei genauerer Betrachtung der in Deutschland geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Hier heißt es lediglich:

„Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein“ (§ 21a Abs. 1 StVO)

Laut § 35a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sind nach der Typgenehmigungsklasse der Europäischen Union Fahrzeuge der Zulassungsklasse M (Pkw und Kraftomnisbusse) sowie N (Kfz in der Güterbeförderung) verpflichtet, über „Verankerungen zum Anbringen von Sicherheitsgurten“ zu verfügen. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sind jedoch von diesen Typengenehmigungsklassen ausgenommen.

Diskussion um eine Gurtpflicht

Die Diskussion, ob eine generelle Verpflichtung zur Gurtpflichtausstattung bei Traktoren angewandt werden soll, führt bereits seit Jahren zu hitzigen Debatten. Neben dem Sicherheitsaspekt auf Seiten der Fürsprecher, sehen betroffene Landwirte vor allem den Mehrkostenfaktor als Gegenargument. Da vor allem ältere, gebrauchte Schlepper kaum über eingebaute Gurte verfügen, müssten diese kostspielig nachgerüstet werden. Zudem komme es aus ihrer Sicht zu einer Mehrbelastung beim häufigen Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug.

Gu(r)te Ausstattung?

Der Beckengurt gehört mittlerweile in den modernen Schleppern zur Standardausrüstung. Genutzt wird dieser jedoch weniger flächendeckend. Darüber hinaus handelt es sich hierbei nicht um den klassischen Drei-Punkt-Gurt in anderen Kraftfahrzeugen. Aus Sicherheitsperspektive kann der Gurt bei Verkehrsunfällen die Unfallfolgen für den Fahrer zwar drastisch reduzieren und so beispielsweise verhindern, dass der Fahrer bei Auffahrunfällen durch die Windschutzscheibe geschleudert wird. Doch wie bei der Einführung der Anschnallpflicht für PKW wird auch für den Fall eines Unfalls mit dem Schlepper dagegen argumentiert, dass das Angurten ein schnelles Verlassen des Traktors verhindern würde. Ob eine Gurtpflicht also empfehlenswert wäre, darüber scheiden sich die Geister.