Die Gerichte haben sich mitschuldig gemacht!

Bild: Angela Merkel: Armin Linnartz [CC BY-SA 3.0 de (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons; Verfassungsrichter: Bundesarchiv, B 145 Bild-F083310-0001 / Schaack, Lothar / CC-BY-SA 3.0 [CC BY-SA 3.0 de (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons; Bildkomposition: Info-DIREKT;

Anfang 2016 wagte sich die Bürger­initiative „Ein Prozent“ zusammen mit dem Verfassungsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider an eine Verfassungsbeschwerde gegen die illegale Grenz­öffnung und die damit einhergehende Massenmigration – ohne Erfolg?

von Volker Zierke

Welche Gründe ausschlaggebend dafür waren, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel im Spätsommer 2015 die Grenzen für illegale Migranten öffnete, darüber kann viel gestritten werden. Unbestritten ist hingegen, welchen Stein die Kanzlerin damit ins Rollen brachte — mit weitreichenden Folgen für den gesamten Kontinent. Gewaltverbrechen und Terrorattacken sind inzwischen zum Alltag geworden, während politische Trittbrettfahrer wie Horst Seehofer mit einer scheinbar „migrationskritischen“ Agenda auf Stimmenfang gehen. Während der bayerische Politiker erst vor kurzem sein „Gewissen“ gefunden zu haben scheint, gab es bereits frühzeitig Kritik an der Merkel’schen Willkommenskultur. 2015 sammelten sich zahlreiche Unzufriedene unter dem Banner der Bürgerinitiative „Ein Prozent“, um einen Ausweg aus der „alternativlosen“ Politik zu finden.

Ausloten des juristischen Weges

Viele Wege standen damals noch offen, über die ein Ende der Masseneinwanderung — so schnell, wie sie gekommen war — möglich schien. Für Götz Kubitschek, einen der Gründer von „Ein Prozent“, stand fest, dass alles versucht werden musste. Verglichen mit anderen Optionen schien der Weg über die juristischen Instanzen noch einfach: Per Verfassungsbeschwerde könnte das oberste Gericht der Bundesrepublik die Einwanderungspolitik Merkels für rechtswidrig erklären und eine Kursänderung erzwingen —
zur Not mit der Absetzung der Regierung.

Doch vorher brauchte man noch einen Sachkundigen, der in der Lage wäre, den argumentativen Teil zu übernehmen. Gefunden hat ihn „Ein Prozent“ in der Person von Karl Albrecht Schachtschneider. Der Jurist, der bis 2005 Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg lehrte, kann auf einige Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden zurückblicken: 1992 war er Beschwerdeführer gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Maastricht, später folgten weitere gegen die deutsche Zustimmung zum EU-Verfassungsvertrag und gegen die Europäische Währungsunion. Die meisten seiner EU-kritischen Eingaben wurden schon damals einsilbig abgelehnt.

Das hielt Schachtschneider jedoch nicht davon ab, auch weiterhin unbequem zu sein.
Schnell stellte „Ein Prozent“ die nötige Öffentlichkeit her und bereitete das Vorhaben medial so auf, dass kein Zweifel mehr an der Ernsthaftigkeit der Unternehmung bestehen konnte. Mit Schachtschneider als Beschwerdeführer sollten die Möglichkeit einer juristischen Überwindung der Asylkrise ausgelotet und die Masseneinwanderung beendet werden. Über 22.000 Bürger unterstützten das Vorhaben im Frühjahr 2016.

Einwandfreie Argumentation

Schachtschneider argumentierte damals auf verschiedenen Ebenen: Inhalt seiner 84-seitigen Verfassungsbeschwerde war etwa die Unvereinbarkeit des Islam mit der demokratischen Grundordnung. Die Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Bundesrepublik würden sich durch die massenhafte Einwanderung aus meist muslimischen Ländern stark verschieben, so Schachtschneider — eine Entwicklung, die das Grundgesetz nicht unbeschadet überstehen könne.

Das führt direkt zu einem anderen, wesentlichen Punkt in Schachtschneiders Schriftstück: Durch die massenhafte illegale Einwanderung von Ausländern kommt der Staat nicht nur seinem Auftrag, das Staatsgebiet zu schützen, nicht nach, sondern er verletzt auch die Verfassungsidentität, indem Deutschland zum „Einwanderungsland“ erhoben wird und das Volk ausgetauscht wird gegen eines, das nicht mehr (mehrheitlich) deutsch ist.

Amtsenthebung als Lösung?

Die Umwandlung zum Einwanderungsland ist vor allem deswegen fragwürdig, weil der Souverän in einer Demokratie, das Volk, nie gefragt wurde, ob es denn einer solchen Transformation zustimme. Weder gibt es ein derartiges Gesetz noch eine solche Verfassungsbestimmung. Auch allgemein gesprochen gäbe es für die illegale Masseneinwanderung keinerlei Grundlage, weder durch EU-Recht noch durch Völkerrecht.

Für Schachtschneider gibt es durch die „diktatorischen Maßnahmen“ der Kanzlerin nur noch eine Möglichkeit: Die Anrufung des Verfassungsgerichts und die anschließende Amtsenthebung Merkels und die ihres damaligen Vizekanzlers Sigmar Gabriel.

Wie ging es mit der Klage weiter? Welche Formen des Widerstandes gilt es jenseits der Gerichte zu beschreiten?

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Über den Autor:

Volker Zierke, Jahrgang 1992, als freier Journalist in Dresden tätig. Zuvor hat er für die „Deutsche Militärzeitschrift“ und für das Magazin „Zuerst!“ geschrieben

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