Kindesumgang in “Coronazeiten”

 

Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg-Harburg informiert:

“Kindesumgang in „Coronazeiten“

Wir alle haben in Zeiten der Corona Pandemie Veränderungen auszuhalten und neue Regeln zu beachten.

In den letzten Tagen häufen sich bei uns die telefonischen Fragen rund um den Kindesumgang.

Ob der jetzt möglicherweise ausgesetzt werden kann/sollte ? Manche wollen die Kinder gar nicht mehr zum Umgang herausgeben, andere kommen auf die Idee, Kinder nach erfolgtem Kindesumgang nicht mehr zurückzubringen.

Grundsätzlich gilt: Der Umgang ist wie bislang durchzuführen. 

Ausnahme: ein Elternteil ist in Quarantäne, oder gar selbst erkrankt  – dann muss an diese Mutter/ diesen Vater das Kind nicht zum Umgang übergeben werden. Vernünftige Eltern entscheiden das ohnehin so – schließlich möchte jeder, dass das eigene Kind gesund bleibt.

Was aber, wenn ein Elternteil sich nun unberechtigt verweigert?

Tatsächlich ist es momentan so, dass aktuell Hilfe vom Jugendamt und vergleichbaren Institutionen, etwa von Umgangspflegern oder sonstigen, nur äußerst eingeschränkt zu erwarten sein dürfte, da auch beim Jugendamt Notbetrieb herrscht.

Nichts anderes gilt leider für die Gerichte: Hier werden in den nächsten Wochen ausschließlich sogenannte Eilsachen verhandelt werden. Was eine Eilsache ist, entscheidet der zuständige Richter, die zuständige Richterin.

Mit anderen Worten: Da ist schnelle Unterstützung eher nicht zu erwarten.

Die aktuelle Krise dürfen Eltern nicht für ihre persönlichen Auseinandersetzungen nutzen und die Corona Pandemie als Vorwand für Einschränkungen beim Kindesumgang nutzen.

Es sollte nicht vergessen werden, dass es ein „Danach“ geben wird – dann werden gerichtliche Verfahren wieder regulär durchgeführt. Nicht kindeswohlgerechtes Verhalten wird sich dann im Nachhinein im Rahmen eines solchen Verfahrens nachweisen lassen. Und u-U. erhebliche Konsequenzen haben können.

Was geplanter Ferienumgang angeht, so gilt: grds. bleibt es bei der zeitlichen Umgangsplanung. Ob der einzelne Urlaub tatsächlich durchgeführt werden kann, weiß momentan ohnehin niemand.

Haben Sie weitere Fragen bezügliches des Kindesumgangs, des Sorgerechtes oder sonstiger familienrechtlicher Art?

Die Kanzlei Recht am Ring berät Sie gern – bitte rufen Sie uns gern an –Tel. 040 767 555 11

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