Bürger-Überwachung durch Staatstrojaner: Verfassungsschutz darf dafür in Wohnungen einbrechen

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Ein neuer Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums ist auf erhebliche Kritik gestoßen: Ursprünglich sollten die Befugnisse des Verfassungsschutzes moderat ausgeweitet werden.

Der aktuelle Gesetzesplan sieht jedoch vor, daß VS-Mitarbeiter heimlich Überwachungssoftware auf privaten IT-Geräten installieren dürfen.

Dafür will ihnen Bundesinnenminister Horst Seehofer sogar gestatten, in die Wohnungen von Verdächtigten einzubrechen.

In dem von netzpolitik.org veröffentlichten Gesetzentwurf heißt es wörtlich: »Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Wohnungen auch betreten, um Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 5, nach § 11 Absatz 1a des Artikel 10-Gesetzes oder § 9d vorzubereiten.«

Zu diesen Maßnahmen gehört, Daten »ohne Wissen des Betroffenen unter ein Eingriff in ein informationstechnisches System« vorzunehmen (Ex-Regierungsberater: Deutschland wird „Überwachungsgesellschaft“ – EU-Kommission stellt Plan zur groß angelegten Überwachung durch KI vor).

In dem Fall darf der VS-Mitarbeiter heimlich Überwachungssoftware in sämtlichen IT-Geräten wie zum Beispiel in Laptops, Rechner oder Mobiltelefonen installieren und mithilfe der Technik alle Bewegungen des Betroffenen 24 Stunden am Tag nachvollziehen.

Unterstellt man, daß viele Bürger einen großen Teil ihres Privatlebens in Form von Dokumenten und Fotos auf ihren Computern und Mobiltelefonen archivieren, ist der heimliche Zugriff, den sich der Staat mit Seehofers Gesetz verschafft, eine Überwachungsmaßnahme, die direkt aus dem Instrumentarium totalitärer Regierungen wie die UdSSR oder den Ostblockstaaten während des Kalten Krieges stammen könnte (Totalüberwachung: Polizei darf auf Daten von Alexa und Co. zugreifen – Erfassung aller Bus- und Zugreisenden geplant).

Verschärfend tritt hinzu, dass das Eindringen in die Wohnung durch VS-Mitarbeiter keinem Richterbeschluss unterliegen muss. Statt Richtern soll laut MDR-Bericht die sogenannte G 10-Kommission entscheiden, ein geheim tagendes Gremium, das sich vorrangig aus ehemaligen Bundestagsabgeordneten zusammensetzt.

Die Regierung kontrolliert sich hier quasi selbst auf ihre Gesetzestreue. Selbst die SPD, Grüne und die FDP äußerten scharfe Kritik. »Wir wollen in Deutschland keine Geheimpolizei«, beschwerte sich der innenpolitische Sprecher der FDP über den Gesetzentwurf des Innenministers (Totale Überwachung: So will Google unsere Stimmungen, Bewegungen und unser Verhalten überwachen).

Daß der Verfassungsschutz genau das verletzt, was er zu schützen vorgibt – das Grundgesetz – darauf wies auch Fredrik Roggan hin. Der Rechtsprofessor, der an der Brandenburger Polizeihochschule lehrt, sieht in dem Gesetzentwurf zur »Harmonisierung des Verfassungsschutzes« einen möglichen Verfassungsverstoß.

Dieser ergibt sich aus der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 GG, ein zentrales Bürgerrecht also.

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Viele DDR-Bürger dürften sich angesichts von Horst Seehofers Gesetzesvorschlag an das Leben im real existierenden Sozialismus erinnert fühlen. Auch dort existierte die Privatsphäre nicht mal in der eigenen Wohnung.

Geriet man bei der Staatssicherheit in Verdacht, sogenannte »staatsfeindliche Hetze« zu betreiben oder anderen staatszersetzenden Tätigkeiten nachzugehen (das konnte sogar schon der Besitz oder die Weitergabe einer Westzeitung sein), durfte sich die Stasi Zutritt zur Wohnung verschaffen und diese verwanzen.

Der Betreffende merkte davon in den meisten Fällen nichts. Wir bewegen uns genau dorthin. Langsam, aber sicher (Gigantischer Lauschangriff der Stasi-Nachfolger geplant: Innenminister wollen Daten von „Alexa“ & Co. auswerten).

Zu diesem Vorstoß sagt die AfD-Bundestagsvize Beatrix von Storch: »Die Pläne des BKA bzgl. Vorratsdatenspeicherung und Anpassung des NetzDG passen da perfekt ins Bild. Die Folgen sind absehbar: Im ersten Schritt definiert der Verfassungsschutz Positionen, die „rechtsextrem“ sind, was in Form des VS-Berichts zur AfD bereits umfassend geschehen ist und dann erhält das BKA via Anzeigepflicht von Plattformen zensierte Online-Kommentare und verfolgt anhand der vom VS getroffenen Aussagen dann Bürger strafrechtlich.

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Dadurch schafft man sich ebenfalls rechte „Gefährder“, die der Verfassungsschutz dann per Installation von Spionagesoftware zu jeder Zeit überwacht.« (Kennzeichenerfassung zwecks Überwachung: Brandenburg speichert Autofahrten auf Vorrat)

Literatur:

Zukunft ohne Menschen – Was kommt nach uns? Die komplette zweite Staffel [3 DVDs]

Robokratie: Google, das Silicon Valley und der Mensch als Auslaufmodell (Neue Kleine Bibliothek)

Nutzlose Esser: Die Menschheit wird in den nächsten Jahrzehnten massiv dezimiert! Was ist zu erwarten, was können wir tun – und wer steckt dahinter?

Digitale Herrschaft: Über das Zeitalter der globalen Kontrolle und wie Transhumanismus und Synthetische Biologie das Leben neu definieren

Quellen: PublicDomain/freiewelt.net am 24.08.2019

About aikos2309

4 comments on “Bürger-Überwachung durch Staatstrojaner: Verfassungsschutz darf dafür in Wohnungen einbrechen

  1. Grundgesetz oder Verfassung?

    Worin liegt der Unterschied?

    In welcher Verfassung befinden „sie“ sich? Oder sollte ich besser fragen, in Grundgesetz?

    Aber egal „Karl“, meine „Schwester“ und ich gehen ab jetzt eh wieder „unsere“ Wege.

    1. Moin Wolfgang,
      das GG ist keine Verfassung, das wurde von den Siegermächten aufgedrückt !
      Die Haager Landkriegsordnung (HLKO) und die Shaefgesetze sind höherrangig.
      Daher können die Politdarsteller auch gegen das GG verstossen, aber erst die Merkel und deren Bücklinge nutzen es richtig aus.
      Die Scheingesetze sind nur für das dumme Volk da, sowie alle anderen Gesetze auch.
      Einfach mal nach HLKO und Sheafgesetze recherchieren, dann versteht man das man komplett verarscht wird !!
      😉

  2. Ich weiß es genau, da ich hier als Techniker schon mal tätig war. Ist alles, egal wie illegal, von oben gedeckt worden. Man möge sich auch mal die Anfangsbuchstaben des Staatsschutzes und des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes auf der Zunge zergehen lassen… Und da wird sich öffenlich aufgeregt, dass ein Karusell ja aussieht, wie ein Hakenkreuz… Lächerlich! Aber die meisten „Gutmenschen“ sind halt bereits schon so schön verblödet, dass es nicht bemerkt wird. Und die Denke der zuständigen Dienste ist, dass die wenigen Durchblicker schon „herausgefiltert“ werden…

    Der „kompletten Verarsche“, Zitat L.Bagusch stimme ich vollumpfänglich zu.

    1. Ergänzung, da die Einleitung beim Einfügen gekappt worden ist:
      Dieser genannte Gesetzentwurf dient nur zur öffentlichen Rechtfertigung und Legalisierung dessen, was eh schon seit Jahrzehnten praktiziert wird. Die scharfe Kritik der genannten Parteien ist scheinheiliges substanzloses Geschwafel. Bei den zuständigen Diensten läuft das alles und noch ganz andere Sachen schon seit Jahrzehnten. Egal wie illegal, ist alles von oben gedeckt worden… (Jetzt folgt der obige Absatz)…

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