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Wie lege ich den Namen meiner Einzelfirma fest?

Der Name einer Einzelfirma muss aus dem Familiennamen des Inhabers gebildet werden und darf nicht täuschend sein. 

Einzelfirma

Grundsätzlich darf der Name einer Einzelfirma frei gewählt werden. So kann man sein Einzelunternehmen beispielsweise nach einem Phantasiebegriff oder einer eigenen Wortkreation benennen. Dabei gibt es jedoch zwei Einschränkungen, die zwingend zu beachten sind. Einerseits muss der Familienname des Inhabers zwingend im Namen enthalten sein und andererseits darf der Name der Firma für Außenstehende nicht täuschend wirken.

Familienname

Der Familienname des Inhabers oder der Inhaberin muss zwingend Bestandteil des Namens der Einzelfirma sein. Wird beispielsweise ein Phantasiebegriff als Name gewählt, muss zusätzlich noch der Familienname des Eigentümers der Einzelfirma an den Namen angehängt werden (Bsp: Fantasia Reinigung Müller).

Bestehen mehrere Familiennamen im Namen der Einzelfirma, muss klar ersichtlich sein, wer der Inhaber ist. Dieser kann beispielsweise mit einer Abkürzung (Inh.) gekennzeichnet sein (Bsp: Fantasia Reinigung Müller, Inh. Meier).

Ebenfalls ist darauf zu achten, dass der Familienname genau so geschrieben wird, wie er auf dem Pass des Inhabers ersichtlich ist. Es dürfen keine Abkürzungen verwendet werden.

Täuschung vermeiden 

Im Namen muss klar erkennbar sein, dass es sich um eine Einzelfirma handelt und nicht um eine grössere Firma, wie beispielsweise eine AG oder eine GmbH.

Deshalb darf der Name keine Rechtsformzusätze wie Gesellschaft, Unternehmen, Company oder AG enthalten. Fantasia Reinigungsunternehmen Müller ist beispielsweise nicht zulässig.

Bei weiteren Fragen bezüglich Ihrer Einzelfirma steht Ihnen das Team von STARTUPS.CH gerne zur Verfügung!

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202 Kommentare zu “Wie lege ich den Namen meiner Einzelfirma fest?

  1. Guten Tag,

    ich möchte eine Einzelfirma gründen.

    Online Shop und der Verkaufsladen unter custom-cult.ch betreibe?

    Ist dies Möglich wenn ich die Firma Born-Trading oder custom-cult-born nennen würde?

    Was ist von beidem möglich?

    Freundliche Grüsse

    Rino Born

    • Guten Tag

      Es ist möglich einen Online-Shop mit einer Firma zu betreiben, die einen anderen Namen hat als der Online-Shop selbst. Wenn Sie Ihre Einzelfirma über STARTUPS.CH gründen, ist die Prüfung des Firmennamens jeweils inbegriffen. Nachfolgend überlasse ich Ihnen gerne den Link für die Gründung einer Einzelfirma: ttps://www.startups.ch/de/services/firmengruendung

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  2. Habe ich das richtig verstanden, dass ich als Einzelfirma meinen Nachnamen im Firmennamen führen muss, ihn so registrieren und auf allen wichtigen Dokumenten ersichtlich machen muss, aber für Werbung, Präsentation und die Domain NUR den Fantasienamen verwenden darf?

    Freundliche Grüsse

  3. Guten Tag

    Ich möchte eine Einzelfirma im Nebenerwerb gründen, für einen Onlineshop.
    Mein Arbeitspensum liegt aktuell bei 100%.

    Ich rechne zu Beginn mit mehr Auslagen als Einnahmen infolge Marketing und Geschäftsaufbau, …etc.

    Wie sieht es im Falle einer unvorhergesehenen Arbeitslosigkeit aus? Kann die Einzelfirma im Nebenerwerb zu Kürzungen der Sozialleistungen führen?
    Welche Fixxkosten kommen auf mich zu am Anfang?

    Mfg

    • Guten Tag

      Im Falle einer unvorhersehbaren Arbeitslosigkeit haben Sie ganz normal Anspruch auf ALV. Den Nebenverdienst aus der Selbständigkeit müssen Sie jedoch der Arbeitslosenkasse angeben, da dies bei den Abrechnungen berücksichtigt wird.

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

  4. Guten Tag, wäre es als Frau Müller für eine Einzelfirma zulässig, die Firma Müllercom zu nennen? Oder braucht es einen Abstand Zwischen Müller und Com?

    Vielen Dank

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