Diffamierungs-Agenda im Bundestag: Von Querdenkern und Antisemiten
Es gibt eine gemeinsame Agenda bei all denen, die aus dem Einsperren ihrer Bevölkerung einen Nutzen ziehen können. Diese gemeinsame Agenda hat zum Gegenstand, Kritiker der Einsperr-Maßnahmen, die von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung und ihrem Naturrecht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, zu diffamieren, sie undifferenziert zu “Corona-Leugnern” im Anklang an “Holocaust-Leuger” zu erklären, ihr Anliegen nicht zu diskutieren, sondern als illegitimes, gefährliches Anliegen zu diskreditieren, ihren Argumenten nicht mit Argumenten, sondern mit Unterdrückung zu begegnen.
In der Verwaltung des Bundestags, die wohl der Weisung des Bundestagspräsidenten unterstellt ist, haben wir das folgende Indiz für diese Diffamierungs-Agenda gefunden:
Antisemitismus und Corona-Maßnahmen-Kritiker, Querdenker, das soll seit Wochen in die Köpfe der Deutschen gehämmert werden, das ist nahezu synonym und es ist so bedenklich, dass, so muss man dieser Pressemitteilung entnehmen, bei der die Recherche der meisten Journalisten-Darsteller stehen bleiben wird, bereits Gegenstand einer Anfrage an die Bundesregierung ist, die in salbungsvollem Text zunächst mitteilt, “auch … rechtsextremistische Gruppierungen und Personen mit einer deutlich antisemitischen Haltung sowie Anknüpfungspunkten zu antisemitischen Ideologieelemente”, würden an Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen teilnehmen. Wir übersetzen das mal: Nicht benennbare Gruppen und Personen haben angeblich eine antisemitische Haltung und laufen bei Querdenken-Demonstrationen mit, wobei diese Personen und Gruppen, von denen man nicht weiß, ob es sie gibt, mit Gruppen und Personen, die “Anknüpfungspunkte zu antisemitischen Ideologieelementen” hätten, vermengt werden. Mit anderen Worten: Es gibt Leute, die bei Querdenken-Demonstrationen mitlaufen, die zwar keine Antisemiten sind, aber, wie irgendein Hirni aufgrund nicht genannter Phantasieelemente denkt, die Antisemiten werden könnten, wenn man auch nicht weiß ob, wann und unter welchen Umständen. Im übrigen sind selbst Rechtsextremisten nicht wesenhaft durch Rechtsextremismus oder Antisemitismus beschrieben. Es mag durchaus Antisemiten geben, die die Grünen wählen, weil es durchaus möglich ist, zwei unterschiedliche Dinge in unterschiedlichen Zusammenhängen zu denken. Das ist möglich, einem normalen Menschen ist das möglich.
Wir haben es hier mit einer klassischen Form der Manipulation dadurch zu tun, dass man die nicht vorhandenen Belege dafür, dass es Antisemiten in relevanter Zahl unter Teilnehmern der Querdenken-Demonstrationen gibt, dadurch zu verschleiern sucht, dass man es durch eine Möglichkeit, die gerade im Hirn eines an Diffamierung Interssierten ersonnen wurde, zu einem Potential bei den Teilnehmern erklärt. Es gibt auch viele Frauen unter den Teilnehmern, woraus man den Schluss ziehen muss, dass Feminismus und Corona-Kritik eins sind, jedenfalls dann, wenn man kurz die geistige Enge adaptiert, die die Antwort der Bundesregierung durchzieht.
Aber weil das alles noch nicht reicht, um das Diffamierungsbemühen für den, der für diese Antwort verantwortlich ist, zufriedenstellend zum Abschluss zu bringen, wird angefügt, “[a]uffällig sei aber, dass häufig keine inhaltliche Abgrenzung zu rechtsextremistischen, antisemitischen Gruppierungen stattfinde”.
Nehmen wir das Kritierum, das die Bundesregierung gerade eingeführt hat, dass nämlich räumliche Nähe, die möglicherweise zwischen Personen, denen Antisemitismus so fremd ist, wie der Bundesregierung Anstand und vielleicht, vielleicht auch nicht, bei Querdenken-Demonstrationen “mitlaufenden” Rechtsextremisten mit vielleicht, vielleicht auch nicht “Anknüpfungspunkten zu antisemitischen Ideologieelemente” [antisemitische Ideologieelemente, was für ein BS], dazu führt, dass denen, denen man nun wirklich nicht nachsagen kann, sie seien Antisemit, nunmehr nachgesagt wird, sie würden nicht durch die Reihe der 10.000 Teilnehmer gehen und sich nicht von jedem, der einen Fragebogen zum Antisemitismus als Antisemit beendet, distanzieren.
Nun, wenn räumliche Nähe zu Antisemiten dazu führt, dass man als Freund von Antisemiten diffamiert wird, was heißt das dann für Heiko Maas?
Man würde sich wünschen, dass ein deutscher Außenminister, der behauptet, wegen des Holocaust in die Politik gegangen zu sein, von den Ayatollahs, Antisemiten sondersgleichen, sofern man Semiten auf Juden beschränkt, fernhält. Dass er es nicht tut, lässt, in der Logik der Bundesregierung, demnach Schlüsse auf seine eigentliche Motivation zu, eine Motivation, die noch schlimmer wird, wenn man in Rechnung stellt, dass die Ayatollahs Mörder sind, Leute, die kein Problem damit haben, Kritiker ihrer Politik zu ermorden. Vielleicht ist das der Reiz, den Ayatollahs auf deutsche Polit-Darsteller ausüben?
Zurück zum Versuch, Querdenker, Corona-Maßnahmen-Kritiker generell mit Antisemitismus in Verbindung zu bringen. Um zu würdigen, wie verbindlich die Agenda ist, die den im Bundestag Beschäftigten offenkundig vorgegeben ist, reicht ein Blick in die Antwort auf die kleine Anfrage, aus der diese Sequenz herausgepickt wurde.
Wir haben die Antwort systematisiert, um zu zeigen, wie sehr hier manipuliert und Stimmung gemacht wird:
Es geht in der Anfrage nicht um Querdenker oder Kritiker der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung, es geht um die “Umsetzung von Maßnahmen gegen Antisemitismus. Die Antwort der Bundesregierung umfasst, inklusive der Fragen der FDP-Fragesteller 14 Seiten. Die Gliederung sieht wie folgt aus:
- Vorbemerkung der Fragesteller: 1,25 Seiten;
- Vorbemerkung der Bundesregierung: 0,75 Seiten;
- Frage 1:
“Welche Anstrengungen wurden seit dem Anschlag in Halle (Saale) im vergangenen Jahr unternommen, um einen konkreten Maßnahmenplan im Kampf gegen Antisemitismus zu entwickeln?
Antwort: 1 Seite;
- Frage 2:
“Hat die Bundesregierung Aufklärungs- und Begegnungsprogramme, wie Meet-a-Jew (ehemals Rent-a-Jew), finanziell unterstützt bzw. gefördert?”
Antwort: 0,5 Seiten;
- Frage 3:
“Mit welchen Mitteln setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Kampf gegen Antisemitismus in der Bildungsarbeit nachhaltig zu verankern?
Antwort: 0,5 Seiten;
- Frage 4:
“Welche Rolle spielt die Bundeszentrale für politische Bildung nach Ansicht der Bundesregierung bei der Bekämpfung des wachsenden Antisemitismus?”
Antwort: 0,5 Seiten;
- Frage 5:
“Welche Rolle wird nach Planung der Bundesregierung die neue Bundeszentrale für digitale Aufklärung dabei spielen?”
Antwort: 1 Satz;
- Frage 6:
“Welche Maßnahmen und/oder Projekte der Bundeszentrale für politische Bildung stehen bei der Bekämpfung des Antisemitismus zur Verfügung, und wie ist deren Erfolg zu bemessen?
Antwort: 0,75 Seiten;
- Frage 7:
“Welche finanziellen Mittel werden von der Bundesregierung für Kulturförderprogramme zwischen Juden, Muslimen und Christen aufgewendet (bitte nach Jahren, Bundesländern und konkreter Zielsetzung aufschlüsseln)?”
Antwort: 1 Seite;
- Frage 8:
Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert und unterstützt die Bundesregierung Aussteigerprogramme für Menschen aus der rechtsextremen und islamistischen Szene? Auf welche Weise implizieren von der Bundesregierung geförderte Projekte und Programme explizit den Abbau antisemitischen Gedankenguts?”
Antwort: 1,5 Seiten;
- Frage 9:
“Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Schutz jüdischer Einrichtungen zu erhöhen oder plant die Bundesregierung in absehbarer Zeit zu ergreifen?”
Antwort: 0,5 Seiten;
- Frage 10:
“Welche Verbesserungen konnten bei der Sicherheit jüdischer Einrichtungen durch den einmaligen Zuschuss von 22 Mio. Euro im Einzelnen erreicht werden?”
Antwort: 0,25 Seiten
- Frage 11:
“Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um in Strafverfolgungsbehörden und Gerichten mehr Sensibilisierung hinsichtlich antisemitischer Übergriffe und Straftaten herbeizuführen, damit solche auch durch die entsprechenden Stellen erkannt, erfasst und verfolgt werden können, und in welcher Form unterstützt sie die Länder, um eine solche Sensibilisierung in Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu erreichen?”
Antwort: 1,5 Seiten;
- Frage 12:
“Wie kann es nach Einschätzung der Bundesregierung gelingen, die Meldestellen für antisemitische Vorfälle, die in den Ländern bereits existieren, besser mit der vom Bund geförderten Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus zu verzahnen, um in den Lageberichten ein möglichst umfassendes Bild antisemitischer Vorfälle zu gewinnen?
a) Hält die Bundesregierung ein bundesweites Netz für erforderlich?
b) Wie unterstützt die Bundesregierung die Etablierung von Meldestellen in den Ländern, in denen sie noch nicht existieren?Antwort: 0,5 Seiten
- Frage 13:
“Welchen Stand haben die Planungen der Bundesregierung, antisemitische Motive bei einer Straftat als qualifizierendes Merkmal zu erfassen?”
Antwort: 0,5 Seiten
- Frage 14:
“Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich einer strukturell-antisemitischen Motivation von Teilnehmenden bei Demos gegen Corona-Maßnahmen vor?”
Antwort:
“Die Demonstrationen gegen Corona Maßnahmen sind von unterschiedlicher ideologischer Ausrichtung gekennzeichnet. Die Bundesregierung nimmt die Teilnahme auch von rechtsextremistischen Gruppierungen und Personen mit einer deutlich antisemitischen Haltung sowie Anknüpfungspunkte zu antisemitischen Ideologieelementen wahr. Daraus ist an sich noch keine generelle und strukturell antisemitische Motivation der Teilnehmenden in ihrer Gesamtheit oder überwiegender Anteile ableitbar. Auffällig ist aber, dass häufig keine inhaltliche Abgrenzung zu rechtsextremistischen, antisemitischen Gruppierungen stattfindet.”
- Frage 15:
“Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich vielfältiger Diskriminierungen vor, mit denen Jüdinnen und Juden in Deutschland zu kämpfen haben?”
Antwort: 0,25 Seiten;
- Frage 16:
“Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der diskriminierenden Praxis der Verweigerung der Beförderung israelischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Luftverkehrsmitteln ein Ende zu setzen?”
Antwort: 0,25 Seiten;
- Frage 17:
“Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um in ihren eigenen Amtsbereichen hinsichtlich Antisemitismus zu sensibilisieren?”
Antwort: 1 Satz;
- Frage 18:
“Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung für die Schaffung bundeseinheitlicher Richtlinien für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden bei Hass-Verbrechen?”
Antwort: 0,5 Seiten;
- Frage 19:
“Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Erfassung antisemitischer Straftaten innerhalb der Polizeilichen Kriminalstatistik differenzierter auszuweisen und damit der gängigen Subsumtion antisemitischer Straftaten unter rechtsextremistische Motivation entgegenzuwirken?”
Antwort: 0,75 Seiten;
- Frage 20:
“Ist es im Zusammenhang mit der Frage 19 ein Bestreben der Bundesregierung und der ihr nachgelagerten Behörden, der Sachverhaltsdarstellung im LAPOS eine höhere Priorität einzuräumen, um die Aussagekraft der Zahlen zu antisemitischen Straftaten zu verbessern?
a) Wenn ja, welche Schritte sind geplant, um dieses Ziel zu erreichen? b) Wenn nein, warum nicht?”Antwort: 0,5 Seiten
Wer auch immer die Pressemitteilung für den Bundestag verfasst hat, hat aus einer Anfrage, in der es bestenfalls ganz am Rande um die Demonstrationen der Gegner von Corona-Maßnahmen geht, genau dieses kleine Detail herausgegriffen und den kompletten Rest der Anfrage ignoriert, u.a. die Hinweise darauf, dass der Schutz von Juden und jüdischen Einrichtungen vor Islamisten wohl eine Motivation hinter der Anfrage ist. Dazu gehört schon ein gerüttelt Maß an ideologischer Zielgerichtetheit, an Diffamierungs-Motivation und ein solches Maß kann man nur mit entweder Boshaftigkeit oder einer vorgegebenen Agenda oder beidem erklären.
Die Verwaltung des Bundestages ist zur neutralen, unparteiischen Arbeit verpflichtet.
Die vorliegende Pressemeldung ist ein klarer Verstoß gegen beides.
Folgen wird das keine haben, was das letzte Indiz dafür ist, dass die Handelnden unter einer Vorgabe handeln.
Wer die Antwort der Bundesregierung in Gänze nachlesen will, der kann das hier tun.
Klartext finden Sie bei ScienceFiles. Wir besprechen die wissenschaftlichen Arbeiten, die bei PC-Verlagen keine Chance auf Veröffentlichung haben.
Bitte unterstützen Sie unseren Fortbestand als Freies Medium.
Vielen Dank!
[wpedon id=66988]
- ScienceFiles-Spendenkonten
- Deutsche Bank
- Michael Klein
- BIC: DEUTDEDBCHE
- IBAN: DE18 8707 0024 0123 5191 00
- Tescobank plc.
- ScienceFiles / Michael Klein
- BIC: TPFGGB2EXXX
- IBAN: GB40 TPFG 4064 2010 5882 46
- Sponsern Sie ScienceFiles oder Artikel von ScienceFiles (einfach klicken)
Folgen Sie uns auf TELEGRAM
Bleiben Sie mit uns in Kontakt.
Wenn Sie ScienceFiles abonnieren, erhalten Sie bei jeder Veröffentlichung eine Benachrichtigung in die Mailbox.
Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:
Donorbox
Unterstützen Sie ScienceFiles
Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion
Unser Spendenkonto bei Halifax:
ScienceFiles Spendenkonto:
HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
- IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
- BIC: HLFXGB21B24
Unser Spendenkonto bei Halifax:
ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):- IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
- BIC: HLFXGB21B24
Ich möchte mal kurz einen anderen Aspekt aufgreifen, was die Maßnahmen und deren Kritiker betrifft:
.
Dass die Regierung und das linke Parteienspektrum abseits des Grundgesetzes und klar verfassungswidrig in der Sache steht, lässt sich einfach beweisen und belegen.
.
Ein großer Teil der Maßnahmen der Regierung sind schlicht nicht durch das Grundgesetz gedeckt, auch nicht in einer Epidemie-Lage. Weder ein angepasstes Infektionsschutzgesetz, noch andere Gesetze oder Verfügungen sind in großen teilen nicht gültig. Sie sind nichtig. Nicht nur, weil längst nicht alles per Gesetz geregelt ist, was es müsste. Warum nichtig?
.
1) Das Grundgesetz erlaubt die Einschränkung von Grundrechten nur in der Ausnahme, im geprüften Einzelfall, aber keinesfalls dauerhaft und pauschal.
2) JEDE Einschränkung ist nur dann erlaubt, wenn die ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND ORDNUNG bedroht ist. NICHT DIE PRIVATE. Wer sich privat mit Corona anstecken möchte, bei sich oder anderen zu Hause, der darf das. SELBSTVERSTÄNDLICH! Das ist sein eigenes Problem. Deshalb sind auch Verordnungen und Gesetze nichtig, die es der Polizei erlauben sollen ohne Richterbeschluss eine Wohnung zu stürmen, weil dort Verdacht auf Verstoß gegen die Corona-Regeln vorliegt. Der Staat hat kein solches Recht in die private Wohnung zu stürmen und diese zu durchsuchen, wenn er dem Richter keine Gefahr für die Öffentlichkeit nachweisen kann oder eine konkrete Bedrohnungslage, er darf ja auch nicht die Bewohner zwangstesten, auch nicht im Seuchenfall, angesichts der bekannten Lage und bekannten Fakten um Corona. Aber auch dann muss eine KONKRETE Gefahr für die Öffentlichkeit vorhanden sein.
.
Was Arbeitsplätze und Öffentlichkeit betrifft darf der Staat natürlich gesetzlich vorschreiben. Aber in der Privatwohnung hört das schon lange vorher auf. Ich würde sogar so weit gehen, dass eine Exektutive, die in private Wohnungen eindringt, sich bei Kenntnis dieser Umstände strafbar und haftbar macht.
Was die konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betrifft in der Privatwohnung: Wenn die Polizei Kenntnis hätte, dass in einer Wohnung ein Infizierter ist, ob Gast oder Bewohner, der unter Quarantäne steht, wäre die Situation anders. Aber solange niemand nachweislich infiziert ist oder Kenntnis hat, existiert auch nicht mittelbar eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Der Staat kann nicht auf Verdacht hier Einschränkungen und Zwangsmaßnahmen bestimmen, schon gar nicht dauerhaft, pauschal und anlasslos und ohne dringenden Verdacht auf Infektion, von der er vorher gar nichts wissen kann und auf die er auch nicht zwangsweise testen kann, schon gar nicht auf Verdacht.
Sie versuchen sich die Konditionierung der Deutschen zu Nutze zu machen. Die Anschuldigungen, dass Reichsbürger und Rechtsextreme bei den Querdenker-Demos mitlaufen, hätte eigentlich schon ausreichen sollen, um viele “Querdenker” von den Demos abzuschrecken.
.
Antisemitismus bedeutet natürlich auch Holocaust. Das dürfte wohl die mächtigste Konditionierung sein, die in den meisten Deutschen verankert wurde.
Hinzu kommt, dass das Meinungsspektrum, welches vom Begriff “Antisemitismus” abgedeckt werden soll, permanent erweitert wird und sich eben längst nicht nur auf Haltungen bezieht, die Menschen, die einer bestimmten Religion oder die eine bestimmte Herkunft haben (wie auch immer die abgegrenzt wird, schon ein weiteres Problem), das Lebensrecht, oder jedenfalls Rechte abspricht und solche Menschen benachteiligt sehen möchte.
Sondern de facto wird “Antisemitismus” auf alles draufgeklebt, was in irgendeiner Form Israelkritisch ist. Deutlich zu beobachten ist das aktuell an dem Zauber rund um BDS, und auch hier lohnt wieder ein Blick in die USA.
Nach dieser Logik ist also “Antisemit”, wer sich kritisch gegenüber Israel äußert, etwa wegen der Wasserpolitik gegenüber den Palästinensern, Verletzungen libanesischen Luftraums oder den Raketenangriffen auf syrische Einrichtungen.
Wohlgemerkt, ich will hier nicht über die Beispiele diskutieren. Aber es ist schon bemerkenswert, wie Kritik an staatlichem Handeln unter einen Begriff gestülpt wird, der sich ursprünglich gegen eine Religion und eine Gruppe richtete.
Die logische Konsequenz wäre, dass es sich bei Israel um einen Gottesstaat handelt, bei dem Staat und Volk eins sind, und das “Volk” sich eben auch abgrenzt von anderen “Völkern”, mithin sich “rassistisch” versteht (noch so ein Gummibegriff…) und sich dementsprechend Israel und Iran eigentlich gar nicht so unähnlich wären…
Das ist natürlich Quatsch, wenn man sich Israel näher ansieht. Das ist schon eine sehr lebendige Demokratie dort, ausgestattet mit einer robusten Armee, die sehr nüchtern damit umgeht, dass die Nachbarn über die Existenz des Staates Israel immer noch nicht so glücklich sind wie die Israelischen Bürger und die USA.
Also bleibt nur der andere Schluss, “Antisemitismus” ist ein künstlich aufgeblasener propagandistischer Kampfbegriff. So ungefähr wie “Nazi”, “Rechts”, “Rassismus” also, weitere Begriffe, die so trittfest sind wie ein Quarkbeutel. Wer den Begriff beherrscht, beherrscht den Diskurs. Wer den Diskurs beherrscht, kann dessen Ausgang zu seinen Gunsten manipulieren.
Aber möglicherweise irre ich mich da auch und hab was übersehen oder bin zu alt und zu bequem, um den einen oder anderen notwendigen Spagat mitzumachen, um da eine andere Logik reinzubekommen.
Wer sich heute noch mit “Holocaust-Leugner” oder “Antisemitismus” ins Eck stellen lässt, ist von gestern bzw. vorvorgestern und dem Darwinschen Überlebenskampf ALLER Lebensformen schlicht nicht gewachsen.
Ich lebe im Hier und Jetzt! Nicht vorvorgestern.
Lieber Hansi, man sollte schon unterscheiden. Sonst ist man nicht besser als die, die man anprangert.
Daumen hoch, Hansi!
Klar ist das eine Vorgabe. Wer einen unliebsam gewählten Ministerpräsidenten wieder in der Versenkung verschwinden lassen kann, der hat auch den Werkzeugkasten, um eine Bewegung in die Hölle zu schicken, die ihr die Schmach einer Massendemo vor der Haustüre angetan hat. Einen Teil des Werzeugkastens haben Sie gut beschrieben.
Es sitzen doch noch genügend Leute im Bundestag, in den Medien und vielen Stiftungen und Vereinen, die sich mit der Stasi-Taktik bezüglich Diffamierung und Zersetzung von Regierungskritikern bestens auskennen. Vielleicht mal bei Anetta Kahane von der Amadeu-Antonio-Stasistiftung nachfragen. Die sieht schon so aus, als verfüge sie über reichlich Erfahrung.
PS: Unter http://www.stasi-liste.online kann man übrigens nach dem Stasi-IM seines Vertrauens suchen. Vielleicht mal in der Suche die eigene Nachbarschaft durchgehen?
Frage an die Bundesregierung: Wie geht man mit einem Bundespräsidenten um, der dem Iran zum 40. Bestehen im Namen aller Deutschen gratuliert. Und wie geht man mit den “Kulturschaffenden” um, die am 10.12.2020 ein Plädoyer Namens „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ veröffentlicht hat, das sich vorgeblich für Kunst- und Wissenschaftsfreiheit einsetzt, tatsächlich aber in seiner Kritik an der BDS-Resolution des Bundestags vom Mai 2019 ein Plädoyer für das freie Wirken der Israel-Boykott-Kampagne BDS in Deutschland ist. Wie mit einem Andreas Görgen, Leiter der Kultur- und Kommunikationsabteilung im Auswärtigen Amt? Wie mit einem Christian Clages, Direktor der Vertretung des deutschen Außenministeriums für die palästinensischen Gebiete, der auf Twitter Likes für antisemitische und neonazistische Tweets vergab? Die haben sich bis heute nicht distanziert.
Mit solch geächteten Diffamierungsbegriffen werden bestimmte Themen, solche die bei den Machtzentren als unerwünscht gelten, zu gedanklichen Sperrgebieten erklärt. Um vor Kritik zu immunisieren und um die unerwünschten Themen aus dem öffentlichen Debattenraum zu verbannen, werden diese mit anrüchig geltenden Auffassungen verbunden. Wessen Welterklärung gilt, der herrscht über die Köpfe.
“gedanklichen Sperrgebieten” … Sie hat Autobahn gesagt!
Und Halle, tut mir leid … aber Halle ist erst authentisch wenn Schweine fliegen.
Filmfehler, Situationsfehler und verstöße gegen die Naturgesetze
Die Unterstellung der Nähe zu Antisemiten der Querdenker kommt aus dem Hause von IM Viktoria, also Stasi Kahane. Amadeo-Stiftung. Warum diese Altstalinistin noch ihr Unwesen treiben darf, ist mir schleierhaft. Interessant ist allerdings ihr Umfeld in der FUlastigen linken Kulturszene um Lederer und der derzeitigen Stellungnahme zur antisemitischen BDS. Zusammen mit dem AA und seinem Kulturleiter Görgen (Ex-Steinmeier Büroleiter), Ex Pressesprecherin Chebli, Staatsekretär Annen (der mit den Mullahs feiert) ergibt sich dann ein gutes Bild „mit der Nähe zu Antisemiten“ und der Merkel-Grütters Clique.