wandern
Im Prinzip ist jedes Verstellen von Bienenvölkern an einen anderen Standort ein Wandern der Bienen.
Gewandert wird nach dieser engen Definition nicht nur wegen Tracht oft weite Strecken in den Wald (Tannen- und Waldhonig) oder in die Akazie, Kastanie, Kirsche, Lavendel…, sondern auch bei der Ablegerbildung (z.B. Sammelbrutableger).
Dabei fährt der Imker die Bienenvölker in der verschlossenen Beute mit ausreichender Belüftung (Gitterboden) an einen anderen Standort.
Sinn und Zweck:
- mehr Honigsorten durch die Nutzung verschiedener Trachten
- bessere Versorgung der Bienenvölker bei ungünstigem (trachtarmen Jahreszeiten am) Heimatstandort
- vergüteter Bestäubungseinsatz
- Verkauf von Bienenvölkern (Besitzer- und Standortwechsel)
Wer seine Bienen wandert, benötigt eine Gesundheitsbescheinigung, bei der durch das Veterinäramt oder in Baden-Würtemberg durch Bienensachverständige BSV in deren Auftrag untersucht und bescheinigt wird, dass keine bösartige Faulbrut vorliegt, der Standort der Bienenvölker nicht in einem Faulbrut-Sperrgebiet * liegt und eine Behandlung gegen Varroatose erfolgte. Diese Bescheinigung muss beim Veterinäramt des Wanderzieles oder dem zuständigen Wanderwart abgegeben werden. Der Grundstücksbesitzer / -Pächter / Förster muß mit der Aufstellung der Bienenbeuten einverstanden sein. Am Standort ist die Anschrift des Bienenhalter anzubringen.
*) in ein solches darf auch nicht gewandert werden.
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